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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54219
OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,54219)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,54219)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,54219)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 22 R 449/12

    Ordnungsgeld - Zeuge - Arzt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15
    Für die genügende Entschuldigung müssen Umstände vorliegen, die das Ausbleiben nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen (vgl. Zöller/Greger, aaO, § 381, Rdnr. 1; Scheuch, aaO, § 381, Rdnr. 1 ff, m.w.N.; Huber aaO, § 381, Rdnr. 2 ff, m.w.N.;Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012 - L 22 R 449/12 B -, juris).

    Ein schlichtes Vergessen des Termins ist zumindest als Fahrlässigkeit zu werten und entschuldigt ebenfalls nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012, aaO; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juli 2011 - L 2 AL 163/11 B -, juris).

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15
    17/10490, 14 unter Bezugnahme auf BGH, NJW-RR 2009, 890; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453; Wendtland in: BeckOK ZPO, Stand: 01.06.2015, § 233, Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 ,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15
    17/10490, 14 unter Bezugnahme auf BGH, NJW-RR 2009, 890; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453; Wendtland in: BeckOK ZPO, Stand: 01.06.2015, § 233, Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2013 - XI B 111/12

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen nach Erledigung des Rechtsstreits in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15
    Die nämlichen Erwägungen gelten, soweit die Zeugen die Auffassung vertreten, der Wahrheitsfindung gedient und ihre Pflicht getan zu haben.Denn die Vorschrift des § 380 ZPO dient dem Zweck der Achtung und Durchsetzbarkeit der den Zeugen treffenden staatsbürgerlichen Pflichten (statt aller: BFH, Beschluss vom 11. September 2013 - XI B 111/12 -, BFH/NV 2013, 1944), denen der Zeuge unabhängig von seiner subjektiven Auffassung, dieser genüge getan zu haben, zu folgen hat.
  • LSG Bayern, 27.07.2011 - L 2 AL 163/11

    Wegen Ordnungsgeld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15
    Ein schlichtes Vergessen des Termins ist zumindest als Fahrlässigkeit zu werten und entschuldigt ebenfalls nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012, aaO; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juli 2011 - L 2 AL 163/11 B -, juris).
  • OLG Bamberg, 20.03.2023 - 2 W 13/23

    Ordnungsmittel bei nicht ausreichender Entschuldigung für Ausbleiben eines Zeugen

    c) Der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen des Beschwerdeführers vor Gericht wird ferner nicht durch die zunächst erfolgte Gestattung der schriftlichen Beantwortung der Beweisfrage gemäß § 377 Abs. 3 ZPO aufgehoben (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 30.09.2015, Az. 2 W 17/15).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2018 - 12 W 37/18

    Aussagepflicht eines zu Sache nichts beitragen könnenden Zeugen

    Ein schlichtes Vergessen des Termins ist zumindest als Fahrlässigkeit zu werten und entschuldigt nicht (vgl. nur Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 W 17/15 - m.w.N., juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.02.2015 - 2 W 17/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31705
OLG Celle, 09.02.2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,31705)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,31705)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,31705)
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Volltextveröffentlichung

  • notar-drkotz.de

    Geschäftswert Notarkosten - Gewichtung der Angaben der Kaufvertragsparteien

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11

    Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung:

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2015 - 2 W 17/15
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach §§ 156 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 KostO (vgl. BGH NJW-RR 2012, 209; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 156 KostO, Rz. 48), welche dem Gesetzgeber bei Erlass des GNotKG bekannt war und ersichtlich durch die Neuregelung nicht geändert werden sollte.
  • OLG München, 08.02.2006 - 32 Wx 10/06

    Gegenstandswert bei Erbbaurechtsvertrag mit echter Wertsicherungsklausel -

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2015 - 2 W 17/15
    Den Vorstellungen einer Partei, die in die Kaufpreiserwartung für den beabsichtigen Verkauf eingehen, ist demnach gegenüber Hochrechnungen des Verkehrswertes etwa aufgrund von Vervielfältigungen der Jahresmiete oder Vergleichswerten wie etwa dem Bodenrichtwert im Regelfall eine größere Richtigkeitsgewähr zuzusprechen (OLG München, OLGR München 2006, 328; Korinthenberg/Tiedke, GNotKG, 19. Aufl., 2015, § 46 Rz. 20).
  • LG Kleve, 16.08.2016 - 4 OH 7/16

    Ehevertrag; zukünftiges Vermögen; Notarkostenberechnung; Geschäftswert;

    Da den Wertangaben der Urkundsbeteiligten gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 2 GNotKG großes Gewicht zukommt, können diese Werte regelmäßig zugrundegelegt werden, wenn keine davon abweichenden Aspekte ersichtlich sind (Tiedtke, DNotZ 2016, 576 m.V.a. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2015, Az.: 2 W 17/15, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene - nicht offensichtlich unzutreffende - Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (vgl. BGH, Urt. v. 24. April 1985, I ZR 130/84 - Berufungssumme, GRUR 1986, 93 [juris Rn. 21]; OLG München, Beschluss vom 5. Februar 2018, 29 W 1855/17 - Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite, NJW-RR 2018, 575 Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2015, 2 W 17/15, juris Rn. 15 ff.; Wendtland in BeckOK ZPO, 41. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 3 Rn. 1; Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, ZPO § 3 Rn. 15 f.; Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 3 Rn. 15; Heinemann in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, GNotKG § 36 Rn. 19), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht bereits feststeht oder zumindest mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012, X ZR 110/11 - Vorausbezahlte Telefongespräche II, GRUR 2012, 1288 Rn. 4 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 07.11.2018 - 25 OH 5/17

    Bodenrichtwerte als zulässiger, zuverlässiger, aktueller und für jedermann

    Die Kammer übersieht dabei nicht, dass den Wertangaben der Beteiligten ein großes Gewicht beizumessen ist, weil die Beteiligten sich über den Wert selbst eine konkrete Vorstellung gemacht haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09. Februar 2015 - 2 W 17/15, Rn. 16, juris).
  • OLG Jena, 28.12.2020 - 4 W 127/20

    Geschäftswert für Erbscheinsantrag nebst eidesstattlicher Versicherung

    Daran muss er sich festhalten lassen (OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2015, 2 W 17/15, JurBüro 2015, 320; zustimmend: Tiedtke, ZNotP 2015, 200; ders., in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl. 2020, § 46 Rn. 20; Forbriger, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 49. Aufl. 2019, GNotKG § 95 Rn. 3).
  • LG Halle, 23.01.2023 - 4 OH 5/22

    Notarielle Beratung über eine Einzeltestament: Umfang der Beratungsgebühren und

    Die Beteiligten müssen sich in der Regel an ihren Angaben festhalten lassen (vgl.: OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2015, Az.: 2 W 17/15; OLG München, Beschluss vom 26.04.2017, Az.: 34 Wx 72/17).
  • LG Cottbus, 11.03.2021 - 3 OH 9/21

    Erbauseinandersetzungsvertrag - Geschäftswertbestimmung

    Dabei kommt den Angaben der Beteiligten (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 GNotKG) hohes Gewicht zu (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2015 - 2 W 17/15, BeckOnline).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.03.2015 - 2 W 17/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18390
OLG Celle, 09.03.2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,18390)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,18390)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2015 - 2 W 17/15 (https://dejure.org/2015,18390)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • LG Chemnitz, 13.01.2020 - 3 T 131/19

    Notarkosten - Eintragung beschränkter persönlichen Dienstbarkeit - Geschäftswert

    An die Wertangaben im Bestellungstext müssen sich die Beteiligten auch grundsätzlich festhalten lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2015 - 2 W 17/15).
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